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19.10.2011

Angefahrener Hund beißt Halter – Haftung aus Betriebsgefahr des Kfz?

Der Kläger war Halter eines Dackels. Beim Überqueren der Straße mit dem Hund wurde dieser von einem Pkw angefahren und verletzt. Beim Aufheben des auf der Straße liegenden Hundes wurde der Kläger von diesem gebissen. Er verklagte den Fahrzeughalter und dessen Haftpflichtversicherer auf Schadenersatz einschließlich Schmerzensgeld. Das LG Düsseldorf (Urteil vom 03.11.2010 - 13 S 159/10) hielt den Schadenersatzanspruch gemäß §§ 7,11 StVG, § 115 VVG für berechtigt. Denn die Verletzungen des Klägers durch den Biss des Hundes waren noch "beim Betrieb" des Kraftfahrzeugs verursacht worden. Die Richter begründeten dies damit, dass der Biss des Hundes als normale tierische Reaktion zu werten sei, und dass die dadurch erlittenen Verletzungen des Klägers vom Schutzzweck der Haftungsnorm umfasst würden. Der Kläger durfte sich durch die Verletzungen seines Hundes auch herausfordert fühlen, diesem sogleich zu helfen. Allerdings musste sich der Kläger eine hälftige Mitverursachung des Schadens wegen der sich verwirklichten Tiergefahr entsprechend § 254 BGB anrechnen lassen. Quelle: maklercockpit.de